Gerade das ist der Denkfehler (nicht böse gemeint, ich arbeite in einem Bereich wo Vollmachten bzw. Betreuungsrecht wichtig ist:
Auch wenn man verheiratet ist, hat man keine Handhabe. Man braucht eine Vollmacht oder muss als Betreuer bestellt sein für den Partner. Das ist krass, ist aber so.
Ich meinte die Patientenverfügung jährlich unterschreiben, ansonsten ist fraglich ob man das immer noch will was man bspw. 2005 unterschrieben hat.
Grundsätzlich aber: jeder sollte zumindest eine umfassende Vollmacht haben