Beiträge von Nuni45

    Hallo Aanja,
    vielen Dank für die Antworten. Diese Voraussetzungen sind mir alle Bekannt.
    Die Sache läuft bereits b. Anwalt. Mein Mann ist an Krebserkrankt und in dieser Zeit haben wir geheiratet. Nach einer 24 jährigen Partnerschaft in der wir immer "wie in schlechten und guten Zeiten" zu eiernder gestanden haben. Hochzeitspläne waren öfter geplant und besprochen. Aufgrund von diversen Umständen im Leben (Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Umschulungen, etc.) haben wir nie den richtigen Zeitpunkt gehabt in dem man sagen konnte: jetzt steht uns nichts mehr im Weg und jetzt können wir finanziell uns eine super tolle und teure Hochzeit leisten und der Welt mitteilen, dass wir uns so viele Jahre lieben. Lt. sämtlicher Berichte, die er immer wieder zwischen der Chemos bekam, war seine Krankheit auf einem guten Weg der Besserung. Die Berichte (zwischen der Chemos) waren immer positiv beschrieben worden. Seine Ärztin war mit ihm super zufrieden. Die Krebsmarker und die Blutergebnisse waren für sie immer wieder überraschen gut. Sie zeigte und erklärte uns diese und betonte immer wieder bei jeder Visite, wie zufrieden sie mit meinem Mann ist. Die Chemo hat in diesem Zeitraum voll eingeschlagen. Letztendlich ist er unerwartet an Lungenentzündung gestorben, womit hat sie sich auch nicht gerechnet.


    Ich kenne die Urteile, diese werden angeblich individuell bewertet. Bin mal gespannt, was mich noch alles erwartet.
    Deshalb interessiert mich sehr, ob jemand aus der Gemeinschaft so eine gerichtliche Auseinandersetzung hinter sich hat.


    LG
    Nuni45

    Hallo,
    habe auch einen Erbvertrag im Jahr 2010 mit meinem vor kurzem verstorbenen Ehemann abgeschlossen. Allerdings er bestand damals darauf, dass der Längstlebende Partner Alleinerbe wird und jetzt kommt: nach dem Tod soll der Längstlebende Partner den Erbvertrag rechtskräftig sozusagen kündigen kann und die Erben nach Belieben wählen kann. Dh. hätte er den Zusatz bei der Notarin nicht vermerken lassen, hätte ich seine "bekloppte und Geldgierige Schwester" bis zum meinem Tod als Erbin am Hals gehabt.
    Die Versicherung oder andere Institutionen orientieren sich in erster Linie an dem Erbvertrag und was dort steht. Du bekommst vom Amtsgericht - nach der Eröffnung des E-Protokolls - schriftlich, dass du das Dokument überall vorlegen muss (Versicherungen, Banken etc.). Der bei der Versicherung abgeschlossene Vertrag, wurde damals nicht geändert, dh. alle Verträge sind gültig. Kann ich mich natürlich täuschen. Berichte mal.