Wieder eine Kerze mehr,die ich dieses Jahr entzünden muss.
Ich habe euch alle in meinem Herzen
Wieder eine Kerze mehr,die ich dieses Jahr entzünden muss.
Ich habe euch alle in meinem Herzen
Ein besonders helles Licht, zünde ich dir heute an
Für den besten Schwiegervater
Für dich Oma
Für dich kleiner Bruder,
Heute ist es wieder besonders schwer
Für dich kleiner Bruder
Geburtstagsgrüße in den Himmel
Lieber Alex
Für dich
Für Reiner
stiller Gruß
Hallo Lindessa,
Ich stand ja jetzt schon mehrfach vor diesem Problem, und habe da leider viel Erfahrung sammeln müssen.
Die Beerdigung musst du nicht bezahlen, auch wenn du den Bestatter informiert hast, das Geld kannst du von den Erben zurückverlangen vorausgesetzt , dass diese das Erbe nicht ablehnen, dann kannst du dich an das Sozialamt wenden.
Sollten die Erben das Erbe annehmen, musst du genau belegen, was du gekauft hast, mit Quittungen und Bankbelegen.
Sollte dein Lebensgefährte die Kaution hinterlegt haben, gehört die zur Erbmasse und muss an die Erben ausbezahlt werden, der Vermieter kann dann von dir eine neue verlangen.
Sämtliche Versicherungen, die auf ihn gelaufen sind, musst du kündigen, dafür brauchst du eine Sterbeurkunde, da ihr nicht verheiratet wart, kannst du die nicht einfach auf deinen Namen umschreiben lassen.
Ganz wichtig, für alles was du nach seinem Tod anschaffst , alle Quittungen aufheben, das fällt nicht mehr in die Erbmasse, denn es können wirklich Monate vergehen, bis das Nachlassgericht alle Erben auffindet, sollte einer von ihnen das Erbe ausschlagen, muss geprüft werden ob es Nachkommen gibt, in an deren Stelle rücken.
LG Marlies