danke für die zusatzinfo,habe ja geschrieben das das thema nur nebenbei angesprochen wurde.
Beiträge von wica60
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ich versuche es mal :
die eltern eines minderjährigen kindes lebten zusammen ,waren aber nicht verheiratet.
bei der rentenkasse kann der überlebende elternteil "befristet rente" zur erziehung des kindes beantragen,die wird solange gezahlt bis das -oder die kinder 18 jahre alt sind.die höhe orientiert sich an den rentenansprüchen des verstorbenen,also ähnlich wie die reguläre rente für verwitwete ehepartner.
mehr weiss ich darüber auch nicht,als ich wegen der waisenrente da war hat die zuständige sachbearbeiterin es mir so erklärt,nur auf meine nachfrage,da ich ja verheiratet war.der anspruch ist wohl erst relativ neu eingeführt worden.
möglicherweise kommt beu einer nachfrage bei der rentenkasse selbst eine bessere auskunft raus,ich hoffe ich konnte trotzdem helfen. -
aylin ,eine schulkollegin meines sohnes,sie musste mit 16 gehen
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kurze info:wer minderjährige kinder hat die halbwaisenrente bekommen hat wenn er nicht mit dem vater verheiratet war eventuell auch rechte auf die erziehungsrente,nachfragen kann sich lohnen !
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für quan + 19.12.2012
du bist nicht tot,
du wechselst nur die räume.
du lebst in uns
und gehst durch unsre träume.
(michelangelo)