Tod des Lebenpartners - nicht verheiratet - Erbe - Beerdingskosten

  • Am 18.01. ist mein Lebensgefährte ganz plötzlich verstorben (wahrscheinlich Herzversagen)

    Wir waren nicht verheiratet.

    Da alles so plötzlich ging, habe ich in der Eile einen fürsorglichen Bestatter gefunden, der ihn zeitnah abgeholt hat.

    Da er mit seinen 2 Kindern keinen Kontakt hatte und ich weder ihre vollständigen Namen noch Wohnort kenne, kann ich diese auch nicht verständigen. Er hat lediglich noch 2 Halbbrüder und 1 Halbschwester, die aber finanziell auch nicht gut aufgestellt sind.

    Nun meine Frage: Bin ich jetzt für die Kosten der Beerdigung verantwortlich, da ich den Bestatter geholt habe und auch bei ihm eine Urne ausgesucht habe?

    Was passiert mit der Wohnung? Wir stehen beide zusammen im Mietvertrag.

    Was mache ich, wenn die Erben (Kinder) plötzlich vor der Tür stehen und Ihr Erbe wollen?

    Mein Partner ist bereits Rentner (nur geringe Rente). Ich bin voll berufstätig.

    Vermögenswerte sind keine vorhanden, nur durch sein Hobby hochwertige Heimwerkermaschinen, Geräte und persönliche Gegenstände, die zum Teil auch teuer waren.

  • Hallo Lindessa,

    Ihr wart nicht verheiratet,also hast du auch keine Pflicht der Übernahme der Bestattungskosten.Musst du mit dir ausmachen,ich hatte auch keine Pflicht aber habe meiner Lebensgefährtin eine liebevolle Bestattung besorgt.Auch wenn ich heute noch daran zahle.


    Aber wenn du den Bestatter beauftragt hast,stehtst du auch in der Pflicht,du hast ja unterschrieben.


    Für den Nachlass sind seine leiblichen Nachkommen eingetragen,da spielt es keine Rolle,ob du im Mietvertrag stehst.


    Liebe Grüße,Dominik

  • Mein Beileid zum plötzlichen Tod Deines Lebensgefährten. Bei uns gab es damals keine Erben, aber grundsätzlich ist es so, dass tatsächlich auch Hausrat zur Erbmasse gehört, selbst dann, wenn er noch vom hinterbliebenen Partner genutzt wird. Relevant ist hierbei, wer die Sachen tatsächlich angeschafft, also gekauft und bezahlt hat. Selbst wenn unter den Partnern das Geld für eine Anschaffung zusammengelegt wurde, kann ja letztendlich dann nur einer diesen Gegenstand bezahlt und somit gekauft haben. Dieser Partner ist der Besitzer der Sache. Also quasi die Person, die über den Kaufbeleg verfügt, bzw. über deren Bankkonto die Anschaffung getätigt wurde. Wer tatsächlich wieviel Geld dazu beigesteuert hat, ist irrelevant. Falls Du Bedenken hast, solltest Du vielleicht lieber die Kaufbelege in Sicherheit bringen, falls nicht der Name Deines Partners darauf steht. In diesem Fall ist der Mixer, der Staubsauger, die Waschmaschine sein Besitz und somit sein Nachlass. Aber es ist ja vermutlich nicht davon auszugehen, dass die Verwandtschaft Dir den Hausrat aus der Bude räumen wird, in der Du wohnst, oder? Du benötigst ja diese Sachen, sie gehören zu Deinem/Eurem Haushalt, und Du lebst schließlich noch... so etwas macht dann ja keiner.


    Leiser Gruß,

    Kleiner Liebling

    Du bleibst für immer in meinem Herzen... wirst mich stets begleiten.
    Danke für die schönsten Jahre meines Lebens, und für Deine Liebe...


    Wir sind keine Menschen, die spirituelle Erfahrungen machen, sondern spirituelle Wesen, die erfahren, Mensch zu sein...(Pierre Teilhard de Chardin)

  • Ja genau, das Nachlassgericht wird da tätig werden, wenn es die Erben ermittelt hat... das wird sich aber alles ziemlich in die Länge ziehen, mindestens mehrere Monate...



    Lieber Gruß,

    Kleiner Liebling

    Du bleibst für immer in meinem Herzen... wirst mich stets begleiten.
    Danke für die schönsten Jahre meines Lebens, und für Deine Liebe...


    Wir sind keine Menschen, die spirituelle Erfahrungen machen, sondern spirituelle Wesen, die erfahren, Mensch zu sein...(Pierre Teilhard de Chardin)

  • Hallo Lindessa,


    Ich stand ja jetzt schon mehrfach vor diesem Problem, und habe da leider viel Erfahrung sammeln müssen.


    Die Beerdigung musst du nicht bezahlen, auch wenn du den Bestatter informiert hast, das Geld kannst du von den Erben zurückverlangen vorausgesetzt , dass diese das Erbe nicht ablehnen, dann kannst du dich an das Sozialamt wenden.


    Sollten die Erben das Erbe annehmen, musst du genau belegen, was du gekauft hast, mit Quittungen und Bankbelegen.

    Sollte dein Lebensgefährte die Kaution hinterlegt haben, gehört die zur Erbmasse und muss an die Erben ausbezahlt werden, der Vermieter kann dann von dir eine neue verlangen.


    Sämtliche Versicherungen, die auf ihn gelaufen sind, musst du kündigen, dafür brauchst du eine Sterbeurkunde, da ihr nicht verheiratet wart, kannst du die nicht einfach auf deinen Namen umschreiben lassen.


    Ganz wichtig, für alles was du nach seinem Tod anschaffst , alle Quittungen aufheben, das fällt nicht mehr in die Erbmasse, denn es können wirklich Monate vergehen, bis das Nachlassgericht alle Erben auffindet, sollte einer von ihnen das Erbe ausschlagen, muss geprüft werden ob es Nachkommen gibt, in an deren Stelle rücken.


    LG Marlies