Wer muss alles informiert werden - Behörden, Banken, Versicherungen etc.

  • Hallo zusammen,


    mein Mann ist nun vor knapp 5 Wochen gestorben und ich bin noch mit den bürokratischen Dingen beschäftigt.
    Irgendwie habe ich keinen wirklich zufriedenstellenden Ratgeber im Netz gefunden, wer nun alles in welcher Form über den Tod informiert werden muss und mit welchen Urkunden.


    Vielleicht könntet Ihr einmal drüberschauen, vielleicht fällt dem ein oder anderen noch etwas ein, was ich übersehen habe?


    Da ich im Vorfeld des Todes meines Mannes bereits als Betreuer bestellt war und längere Zeit absehbar war, was passieren wird, habe ich einige Verträge schon vorher gekündigt.


    Dies waren:
    - Mobilfunkvertrag
    - Festnetzvertrag habe ich auf mich umschreiben lassen
    - Haftpflichtversicherungen - ansonsten waren keine Versicherungen auf seinen Namen abgeschlossen
    - diverse Abos
    - VWL-Vertrag stillgelegt


    Im Anschluss habe ich bisher folgendes unternommen:
    - Meldung beim Standesamt und Ausstellung der Sterbeurkunden - hat der Bestatter gemacht
    - Abmeldung bei der Krankenkasse - hat der Bestatter gemacht inkl. Rücksendung der Versichertenkarte
    - Arbeitgeber informiert - der wiederum die Abmeldung bei den Sozialversicherungen vornimmt - richtig? mit Kopie der Sterbeurkunde
    - Witwenrentenantrag pro Forma gestellt (bin zu jung und verdiene zu viel, aber zumindest das Sterbevierteljahr sollte es ja geben) - der Berater hat die Richtigkeit der Sterbeurkunde bestätigt, brauchte kein Original
    - beim Amtsgericht die Bertreuung aufgelöst - Kopie der Sterbeurkunde


    Was noch ansteht:
    - Testamentseröffnung - da wir einen notariell beglaubigten Erbvertrag hatten, der im Zentralregister erfasst ist, passiert alles automatisch, korrekt?
    - Kündigung Bankkonto - da erst die Testamentseröffnung ansteht, muss ich das noch abwarten, korrekt? Daueraufträge sind bereits gelöscht, es dürften auch keine Lastschriftmandate mehr aktiv sein
    - Änderung Grundbucheintrag der Eigentumswohnung- Erbschein nicht nötig, wenn Erbvertrag vorhanden (sagte die Bestatterin), kann auch erst nach Testamentseröffnung geregelt werden


    Irgendwie kommt mir das so wenig vor und ich habe noch die Sterbeurkunden, auf denen explizit "für Sozialversicherungszwecke" steht - wofür brauche ich die?
    Muss ich ihn beim Finanzamt abmelden? Oder passiert das automatisch auch mit der Meldung des Arbeitgebers?


    Die digitalen Geschichten habe ich im Blick, Netflix, Amazon Prime und Co.


    Fällt Euch noch was ein ansonsten? Ich würde ungern in ein paar Wochen Ärger bekommen, weil ich etwas vergessen habe.


    Danke!!
    Sabine

  • Hallo Sabine,


    für mich hört es sich an als hättest du alles richtig gemacht. Diese Sterbeurkunden für Sozialversicherung habe ich auch übrig. Dem Finanzamt habe ich eine Kopie der Sterbeurkunde geschickt, das hatte denen gereicht. Bleibt eventuell noch die Kündigung bei Facebook und ähnlichen, wenn er dort angemeldet war.
    Ich denke du bist sehr gut organisiert und machst das alles richtig. Und falls doch irgendetwas vergessen wird gibt es nicht gleich Ärger, zuerst kommt eventuell eine Mahnung und wenn du dann erklärst was passiert ist haben die Leute Verständnis.


    Liebe Grüße und weiterhin viel Kraft
    Manuela

  • Hallo Sabine,
    als mein Papa starb, hat der Bestatter die Abmeldung bei der Krankenversicherung vorgenommen.
    Wir haben Sterbeurkunden bei:
    - der Kirche abgegeben (Büro von Pfarrer)
    - der Rentenversicherung
    - bei Finanzamt (damit meine Mutter Ihre Steuerklasse im dem Jahr, als mein Papa starb und im Folgejahr die Steuerklasse 3 behalten durfte)
    - KFZ Versicherung
    - Um verschiedene Verträge zur kündigen
    - bei der Einkommensteuererklärung, weil diese auf Eheleute .... war, auch für das Jahr, wo mein Papa verstorben war.
    - bei der Bank (auch ohne Erbschein, weil es gemeinsames Konto war, wurde direkt auf meine Mutter umgeschrieben)
    - Bei der Schwerbehinderten-stelle (Versorgungsamt), dort mussten wir auch den Schwerbehindertenausweis vorlegen, dieser wurde nur ungültig gemacht, in den eine Ecke abgeschnitten wurde.



    Das ist alles, was mir gerade einfällt.


    Als mein Partner damals verstorben ist, habe ich zusätzlich an den Arbeitgeber ein Brief geschrieben und ihm mitgeteilt mit einer Sterbeurkunde, dass er verstorben ist. Als er starb habe ich alle Sterbeurkunden persönlich abgegeben. Manchmal übernehmen es die Bestatter, aber in vielen Fällen wird diese Dienstleistung zusätzlich berechnet.


    Noch kurz zurück zu kommen auf mein Papa, der Bestatter hat von sich aus das Sterbevierteljahr bei der Rentenversicherung beantragt.


    Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft
    Marek Jan

  • Vielen Dank für Eure Antworten.
    Dann scheine ich ja nichts vergessen zu haben - außer vielleicht noch beim Finanzamt, wobei wir eh beide in LSTK 4 waren, da ist die 1 dann keine großartige Verschlechterung, wenn ich da wieder eingruppiert werde.


    Liebe Grüße
    Sabine

    Hallo Sabine,
    erkundige Dich ob Du für dieses und nächstes Jahr Steuerklasse drei haben kannst
    Dies kann Dir Finanzamt oder Steuerberater bestimmt beantworten.


    LG
    Marek Jan

  • Das wurde tatsächlich automatisch vorgenommen, ich habe gestern meine Abrechnung bekommen und dachte: Huch, warum so viel? Und dann habe ich gesehen, dass ich in LSTK 3 bin und schnell gegoogelt, ob das ein Fehler ist. Aber nein. Zumindest mal was Positives, wenn man schon als "junge Witwe" so verar... wird in Sachen Witwenrente.

  • Sofern er Kundenkonto bei ebay, email-Anbietern oder auch Katalogen usw hatte, würde ich sicherheitshalber auch dort zumindest eine Kopie der Sterbeurkunde einreichen, falls entsprechendes Kundenkonto mal mißbraucht werden sollte, hättest Du so einen Nachweis. Und das sollte auch vor unerwünschter WErbung schützen.


    Hier flattern heute noch Werbeprospekte für meine Mutter ins Haus. Einem Textil-Katalog-Lieferanten habe ich mal eine Ansage gemacht, weil die förmlich penetrant immer wieder WErbung geschickt haben. Seit dem ist ruhe!

  • Kurzes Update von mir:
    Die Testamentseröffnung erfolgte gut 2 Monate nach Jens' Tod "automatisch", da wir einen Erbvertrag hatten. Mutter und Schwester wurden vom Nachlassgericht angeschrieben, haben aber keine Ansprüche geltend gemacht (ein Glück sind wir alle miteinander im Reinen...)
    Das Grundbuchamt kam auch unaufgefordert auf mich zu zwecks Umschreibung des Eigentums auf mich - ohne einen Erbschein zu verlangen, puh.


    Ansonsten warte ich nach gut 3,5 Monaten immer noch auf den Rentenbescheid bzw. auf die Auszahlung des Sterbevierteljahrs. Das finde ich schon ziemlich unverschämt, da ich ja keinen Rentenanspruch habe wegen Alter und Einkommen - aber das Sterbevierteljahr ist davon unabhängig und dass da auch so eine Verzögerung stattfindet, ist schon der Hammer. Was machen denn Witwer/Witwen, die auf das Geld angewiesen sind?!