Hallo Kalberlah,
ich danke dir für deine Antwort.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass meine Lebensgefährtin einzelne Vollmachten bereits hat ( Konto, Verkehrsamt usw. ). Sie ist auch Diejenige, die in meiner Patientenverfügung benannt ist und im falle des Falls die Vorsorgevollmacht hat.
Muss ich noch zusätzlich schriftlich darin erwähnen, dass sie die gesetzliche ( was auch immer diese beinhaltet )Vollmacht hat? Ich bin immer davon ausgegangen, dass die reine Vorsorgevollmacht ausreichen würde.
Hat diese Verfügung etwas mit einem,vom Amtsgericht ausgestellten, Betreuerausweis zu tun? Oder würfel ich da jetzt etwas durcheinander?