Hinterbliebenenrente bei kurzer Ehe

  • Wenn die Ehe unter einem Jahr war und keine besonderen Umstände geltend gemacht werden können, gilt das als Versorgungsehe und die Rentenversicherung zahlt dann nicht.


    Mit folgenden besonderen Umständen hast du gute Karten vor Gericht.
    Insbesondere folgende "besonderen Umstände" sprechen gegen eine Versorgungsehe:


    • Plötzlicher unvorhergesehener Tod des Versicherten (z.B. Arbeits-, Verkehrsunfall, Verbrechen, Infektionskrankheit)
    • Die Heirat erfolgte zur Sicherung der erforderlichen Betreuung/Pflege des ständig auf Pflege angewiesenen Ehegatten, und der Tod des Ehegatten war bei der Eheschließung auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
    • Die tödlichen Folgen einer Krankheit waren bei der Eheschließung nach ärztlicher Auffassung nicht zu erwarten.
    • Nachholung einer gültigen deutschen Trauung durch hier in ungültiger - nach ausländischem Recht gültiger - Ehe lebend Ausländer.
    • Die Ehegatten hatten gemeinsame Kinder.
    • Die Witwe erwartet ein Kind des verstorbenen Versicherten.
    • Die Witwe/der Witwer erzieht ein minderjähriges Kind des/der Verstorbenen.


    Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstip…ch-kurzer-ehe_003808.html

  • Hallo Aanja,
    vielen Dank für die Antworten. Diese Voraussetzungen sind mir alle Bekannt.
    Die Sache läuft bereits b. Anwalt. Mein Mann ist an Krebserkrankt und in dieser Zeit haben wir geheiratet. Nach einer 24 jährigen Partnerschaft in der wir immer "wie in schlechten und guten Zeiten" zu eiernder gestanden haben. Hochzeitspläne waren öfter geplant und besprochen. Aufgrund von diversen Umständen im Leben (Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Umschulungen, etc.) haben wir nie den richtigen Zeitpunkt gehabt in dem man sagen konnte: jetzt steht uns nichts mehr im Weg und jetzt können wir finanziell uns eine super tolle und teure Hochzeit leisten und der Welt mitteilen, dass wir uns so viele Jahre lieben. Lt. sämtlicher Berichte, die er immer wieder zwischen der Chemos bekam, war seine Krankheit auf einem guten Weg der Besserung. Die Berichte (zwischen der Chemos) waren immer positiv beschrieben worden. Seine Ärztin war mit ihm super zufrieden. Die Krebsmarker und die Blutergebnisse waren für sie immer wieder überraschen gut. Sie zeigte und erklärte uns diese und betonte immer wieder bei jeder Visite, wie zufrieden sie mit meinem Mann ist. Die Chemo hat in diesem Zeitraum voll eingeschlagen. Letztendlich ist er unerwartet an Lungenentzündung gestorben, womit hat sie sich auch nicht gerechnet.


    Ich kenne die Urteile, diese werden angeblich individuell bewertet. Bin mal gespannt, was mich noch alles erwartet.
    Deshalb interessiert mich sehr, ob jemand aus der Gemeinschaft so eine gerichtliche Auseinandersetzung hinter sich hat.


    LG
    Nuni45