Erbvertrag und Lebensversicherung

  • Wir haben 1999 einen notariellen Erbvertrag geschlossen, wonach der überlebende Ehepartner zum Alleinerben bestimmt ist. Leider haben wir übersehen, dass in einer Lebensversicherung, die meine Frau abgeschlossen hat, noch ihr erster Mann als Begünstigter eingetragen ist. Jedenfalls sieht dies die Versicherung so! Der erste Ehemann meiner Frau ist bereits 2003 verstorben. Ich bin der Auffassung, dass somit mir als Alleinerben die Versicherungssumme zusteht. Ich bin gespannt, wie sich jetzt die Versicherung dazu stellt. Nötigenfalls werde ich einen Anwalt einschalten müssen. Mein Rat deshalb: Vorsicht bei Lebensversicherungen bezüglich Einsetzung des / der Begünstigten.


    Gruß
    Gerhard

  • .....nach dem Tod meines Mannes habe ich auch in allen Verträgen meine Tochter einsetzen lassen.......denn nach meinem Tod wären sonst alle Kinder erbberechtigt, also auch die Kinder aus der ersten Ehe meines Mannes......
    obwohl ich nur eine Tochter habe, habe ich trotzdem ein Testament aufgesetzt, so dass es gar keine Unklarheiten gibt.......

  • Hallo,
    habe auch einen Erbvertrag im Jahr 2010 mit meinem vor kurzem verstorbenen Ehemann abgeschlossen. Allerdings er bestand damals darauf, dass der Längstlebende Partner Alleinerbe wird und jetzt kommt: nach dem Tod soll der Längstlebende Partner den Erbvertrag rechtskräftig sozusagen kündigen kann und die Erben nach Belieben wählen kann. Dh. hätte er den Zusatz bei der Notarin nicht vermerken lassen, hätte ich seine "bekloppte und Geldgierige Schwester" bis zum meinem Tod als Erbin am Hals gehabt.
    Die Versicherung oder andere Institutionen orientieren sich in erster Linie an dem Erbvertrag und was dort steht. Du bekommst vom Amtsgericht - nach der Eröffnung des E-Protokolls - schriftlich, dass du das Dokument überall vorlegen muss (Versicherungen, Banken etc.). Der bei der Versicherung abgeschlossene Vertrag, wurde damals nicht geändert, dh. alle Verträge sind gültig. Kann ich mich natürlich täuschen. Berichte mal.

  • Ich möchte kurz berichten, wie sich in meinem Fall die rechtliche Lage darstellt und es ein "Happy end" gab. Grundsätzlich ist der Begünstigte einer Lebensversicherung der / die jenige, welche im Vertrag genannt wird. Der betreffende Vertrag wurde zu einer Zeit abgeschlossen, wo meine Frau noch mit dem ersten Mann verheiratet war; im Vertrag wurde festgehalten "Begünstigter ist der Ehemann". Die Versicherung hält sich daran und zahlt in diesem Fall dem Exmann die Lebensversicherung aus. Der zweite Mann (also ich) hätte die Chance, über eine Klage den Betrag aus der Lebensversicherung zugesprochen zu bekommen. Nachdem der erste Ehemann meiner Frau 8 Jahre nach der Scheidung verstarb, fließt nach ständiger Rechtsprechung die Versicherungssumme in die Erbmasse zurück. Nachdem ich gemäß notariellen Erbvertrag Alleinerbe bin, wurde mir die Lebensversicherungs - Summe letztendlich ausgezahlt.
    Mein Rat ist, gut darauf zu achten, wer im jeweiligen Vertrag als Begünstigter eingesetzt wurde; der sicherste Weg ist wohl, grundsätzlich eine namentliche Benennung, damit man nicht mit der Bezeichnung "Ehemann" den "falschen" begünstigt.


    Liebe Grüße
    Gerhard