Erhebliche Belastung - steuerliche Berücksichtigung der Bestattungskoste

  • Hallo zusammen,


    ich möchte / muss mir gerade etwas Luft verschaffen. Versuche schon die ganze Zeit, mich hier in der Spielhalle abzulenken. Funktioniert aber nicht so gut.


    Ich bin langsam fassungslos bei dem, was hier im Staat manchmal los ist.


    Man kann ja im Grunde einen Teil der Bestattungskoste als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigen lassen. So habe ich die Bestattungskosten bei der Steuererklärug angegeben. Für mich ist das auch viel Geld.
    Nun meinen die jedoch, dass ich zu viel geerbt hätte und somit sind die Kosten aus dem Nachlass zu bezahlen.


    Unsere kleine alte Doppelhaushälfte ist jedoch mit einer Hypothek belastet und noch dazu bin ich ja auch nicht die Alleinerbin.


    Das hatte ich denen auch so mitgeteilt, dennoch meinte man nun, ich muss nachweisen, dass der Nachlass nicht so viel Wert hat.


    Soll heißen, sie verlangen ein WErtgutachten für das Haus etc.


    Wow.... grandios oder? Wir sind uns hier in der Familie schon einig, was das Haus angeht und bislang läuft es zumindest für uns recht harmonisch, doch langsam habe ich das Gefühl, dass das Finanzamt schon herausfordert, dass es auf einen ERbschaftstreit herauskommt.


    Ich könnte ja meinen Erbteil (1/6) - wo ja auch noch Schulden drauf sind - verkaufen um die Kosten zu übernehmen.


    Ganz ehrlich? Ich bekomme eine Wut, wenn ich so etwas lese. Und gleichzeitig werden diese Sachbearbeiter ja auch durch die Steuern entlohnt, die auch wir hier zahlen.


    Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • Nein, da ich als Nicht Ehefrau nichts geerbt habe.
    Aber ich finde es eine Frechheit, wenn ich das so schreiben darf. Und ich finds so schade, dass Menschen, die ohnehin eine schwere Zeit durchmachen, mit so etwas noch zusätzlich belastet werden.
    Hast Du einen Rechtsschutz, damit Du Dich mal mit einem Anwalt darüber unterhalten kannst?


    LG Villette

  • ...
    Nun meinen die jedoch, dass ich zu viel geerbt hätte und somit sind die Kosten aus dem Nachlass zu bezahlen. ...


    ... was leider gesetzlich in unserem Staat so verankert und damit rechtsgültig ist.
    Und zwar völlig unabhängig davon, ob auf der Doppelhaushälfte eine Hypothek liegt oder nicht.


    Mich persönlich würde das natürlich auch massiv ärgern, aber es ändert leider nichts an der Tatsache bzw. Gesetzmäßigkeit.
    Da wird dir leider auch ein Anwalt nichts anderes sagen können.


    Vielleicht wäre es vorerst sinnvoll, wenn ihr (alle Erben) euch mal in Ruhe zusammen setzt
    und gemeinsam darüber beraten könntet, ohne dass dieses Gespräch in einem Erbschaftsstreit endet.
    Ein komplettes Wertgutachten kostet mitunter mehr, als der Teil für die Bestattungskosten angedachte Betrag bei der Steuererklärung.


    Liebe Mummylove, behaltet bitte eure Harmonie!
    Redet noch einmal und beratschlagt, wie es mit dem Verkauf deines Sechstels aussehen würde, gerade, wenn noch Schulden anbei sind.
    Ich drücke die Daumen und hoffe, dass du einen positiven Weg findest.
    Wenn du wüsstest, wie sehr ich deine Wut verstehen kann.


    Liebe Grüße Krümel

  • Jo, alles was Rechtens ist...


    So etwas ist echt frustrierend.


    Meine Eltern haben ihr Leben lang gerackert, immer brav sämtliche Steuern gezahlt, gemacht und getan um diese kleine alte Doppelhaushälfte irgendwann mal Eigentum nennen zu können.
    Nicht genug, dass meiner Mutter das verwährt bleibt, so bekommt man von vielen Ämtern noch die Knüppel zwischen die Beine.


    Wow... unser Rechtsstaat ist manchmal ein Schlag ins Gesicht.


    Traurig. Nach wie vor und frustrierend.