und noch ein neuer Schock:
muss ich von der 55% der Witwenrente auch noch die Krankenversciherrung zahlen? Ich bin nicht berufstätig
Krankenversicherrung
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Liebe Melly,
von der Rente muß leider Krankenversicherung bezahlt werden, auch wenn Du beruftstätig wärst.
Vieles ist ungerecht und eigentlich nicht zu verstehen.
Ich habe mich bei der Rentenverischerungsanstallt beraten lassen, das hat mir sehr geholfen.
Ich wünsche Dir viel Kraft und Hilfe.
Lieber Gruß
Hanne -
Hallo Melly,
soviel mir bekannt ist, wird bei einer Rente nicht nur der Anteil der Krankenversicherung abgezogen, sondern auch noch ein Anteil der Pflegeversicherung. Wenn man Pech hat, kommt das Finanzamt auch noch, da auf alles Steuern ab einer bestimmten Summe (und das auch noch rückwirkend) gezahlt werden müssen. Ich habe so was durch. Am besten du gehst mal zur RV und lässt dich dort beraten. Es gibt auch private Berater, die das machen.
Viel Erfolg dabei.
Liebe Grüße Ilona
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Hallo Melly,
soviel mir bekannt ist, wird bei einer Rente nicht nur der Anteil der Krankenversicherung abgezogen, sondern auch noch ein Anteil der Pflegeversicherung. Wenn man Pech hat, kommt das Finanzamt auch noch, da auf alles Steuern ab einer bestimmten Summe (und das auch noch rückwirkend) gezahlt werden müssen. Ich habe so was durch. Am besten du gehst mal zur RV und lässt dich dort beraten. Es gibt auch private Berater, die das machen.
Viel Erfolg dabei.
Liebe Grüße Ilona
Allerdings nehmen die privaten Berater Geld. Am besten ist es du gehst zur Rentenversicherung direkt und lässt dich da beraten. Aber es ist so das von jeder Rente Kranken und Pflegeversicherung abgehen. Bekommt man z.B. Witwenrente und eine eigene Rente, dann wird von beiden Renten Kranken und Pflegeversicherung abgezogen. -
Ich danke Euch,wieviel in % wißt ihr nicht zufällig?
Wenn ich eine Arbeit annehme, wo ich ,,pflichtversichert'' bin, bekomme ich dann die ,,volle'' also die 55% Witwenrente?
Man ist so verzweifelt und dann noch solch eine Strafe, was haben wior für tolle Gesetze....LG
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Der Krankenversicherungsprozentsatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt im Moment bei 15,5%.Der der der gesetzlichen Pflegeversicherung bei 2,05 %. Hier in dem Link sind die Beitragssätze für 2013 aufgeführt. http://www.tk.de/tk/jahreswech…013/beitraege-2013/481834 Und egal ob du arbeitest oder nicht oder eine eigenen Rente hast oder nicht, die Pflege und Krankenversicherung geht immer von jeder Rente ab.
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Hallo Melly,
die Zahlung meiner Witwenrente, war von meinem Einkommen abhängig, als ich noch im Berufsleben stand. (2011) Danach wurde das ALG1 Geld und dann das Krankengeld als Einkommen mit hinzugezogen.
Also umso mehr ich verdient habe, um so weniger wurde die Rente. Es gibt 2 Arten von Renten:
Kleine Witwenrente wird gezahlt wenn man das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und keine Kinder erzieht
und nicht erwerbsgemindert ist.Große Witwenrente ist es genau andersrum.
Der Beitragssatz liegt bei Pflichtversicherten (Krankenversicherung) 15,5 Prozent.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 2,05Prozent, für kinderlose bei 2,3 Prozent. LG Ilona -
Danke
also was fest steht ich erhalte die gr. Witwenrente abeer wenn der Mann mit 51 verstirbt kann man ja rechnen das nicht soviel kommt.
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Du kannst von der Rentenversicherung dir eine vorausberechnung geben lassen, was ca rauskommt, wenn sein versicherungskonto überwiegend geklärt ist.
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ach so vergessen die ersten 3 Monate erhälst du die Witwenrente ohne Einkommensanrechnung.
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Hallo Melly,
http://www.flegel-g.de/witwenrente.html
Eine Beratung bei der Rentenstelle würde ich auf jeden Fall machen, da es so viele Änderungen gibt.Liebe Grüße Ilona
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Huhu schau mal hier habe ich einen LInk, wo die Beratungsstellen in Ostfriesland aufgeführt sind.EInfach mal mit dem Personalausweis und der Versicherungsnummer hingehen, bzw. anrufen für einen Termin. http://www.yellowmap.de/Partne…&Town=leer&Street=&Radius und hier der Link wo du andere Städte eingeben kannst... http://www.deutsche-rentenvers…eratungsstellen_node.html
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