kurze info:wer minderjährige kinder hat die halbwaisenrente bekommen hat wenn er nicht mit dem vater verheiratet war eventuell auch rechte auf die erziehungsrente,nachfragen kann sich lohnen !
erziehungsrente
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Kannst Du das näher erklären, was eine Erziehungsrente ist??
Gruß
Marek Jan -
ich versuche es mal :
die eltern eines minderjährigen kindes lebten zusammen ,waren aber nicht verheiratet.
bei der rentenkasse kann der überlebende elternteil "befristet rente" zur erziehung des kindes beantragen,die wird solange gezahlt bis das -oder die kinder 18 jahre alt sind.die höhe orientiert sich an den rentenansprüchen des verstorbenen,also ähnlich wie die reguläre rente für verwitwete ehepartner.
mehr weiss ich darüber auch nicht,als ich wegen der waisenrente da war hat die zuständige sachbearbeiterin es mir so erklärt,nur auf meine nachfrage,da ich ja verheiratet war.der anspruch ist wohl erst relativ neu eingeführt worden.
möglicherweise kommt beu einer nachfrage bei der rentenkasse selbst eine bessere auskunft raus,ich hoffe ich konnte trotzdem helfen. -
Hier mal ein LInk wo es gut und einfach erklärt ist.
Man muss aber geschieden sein, nur für unverheiratete Paare gibt es leider keine Rente.
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danke für die zusatzinfo,habe ja geschrieben das das thema nur nebenbei angesprochen wurde.
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Hallo, ich bin ganz "frisch" hier im Forum und möchte gleich mal was zur Erziehungsrente schreiben. Damit verhält es sich wie folgt:
Die ER (Erziehungsrente) kann man beantragen, wenn man mindestens 5 Jahre geschieden ist und in dieser Zeit nicht wieder geheiratet hat. Im Gegensatz zur halbwaisenrente wird diese allerdings nur bis zum 18 Lebensjahr gezahlt. Diese errechnet sich nach der Höhe der Rente, die der Antragsteller bekommen würde, wenn er zum Zeitpunkt der Antragstellung erwerbsunfähig wäre. Und davon sind es, glaube ich 70 %. Das mit der Prozentzahl weiß ich allerdings nicht ganz genau. Ich weiß dass, weil ich diese selber beantragt habe und auch bekomme.
Hoffe ihr werdet schlau aus meinem Text -