Erbe? Vorallem Erbausschlagung...

  • Haben sie uns aber so gesagt.......Aber wie gesagt, wir durften ja nicht alleine rein, waren es aber, da wir es ja vorher gar nicht wussten.

    Warum wurde denn Deine Mutter erst nach 4 Wochen beerdigt?
    (Antwort auf die Frage und fortsetzung wurde verschoben in ein anderes Thema, da es nichtmehr ganz zu Themenbereich passte Gruß Admin Marek Jan) Trauerforum. Forum der Gedanken, Gefühle, Trauer > Ich möchte reden über... > Beerdigung Beerdigung
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  • Wir haben das Erbe meines Bruders angetreten, haben aber Erbschaftsinsolvenz gemeldet, demnach konnten wir das Geld, was er auf de Konto hatte für die Beerdigung verwenden, mussten aber nichts weiterzahlen. Die Wohnung haben wir auch direkt nach seinem Tod aufgelöst.

  • Hallo,
    ich möchte hier mal meine erfahrung mit dem Erbe auschlagen/ablehnen mitteilen.
    Meine Ma ist leider auch vor kurzem gestorben.Sie hatte eine Mietwohnung und nur eine kleine Rente.Keine grossen Reichtümer und auch keine wirklichen Schulden.
    Aber wir,ihre Kinder,sind auch "nur"normale Arbeiter.Haben also auch nicht so viel "über".Wir wussten,wenn wir das Erbe annehmen müssen wir für weitere drei Monate die Miete bezahlen und ihre Rechnungen die ja alle nicht sofort aufhörten als sie starb.Also sind wir zum Amtsgericht und haben das Erbe abgelehnt.Mir ist es schwer gefallen,da ich wusste das fremde Leute die Wohnung ausräumen würden.Aber es ging nicht anders.Wir haben trotzdem noch brauchbares vorher aus der Wohnung geholt,auch ihre geliebte Katze.Die konnte ich doch nicht irgenwem überlassen der sie dann in's Tierheim steckt.Das Amtsgericht weiß ja auch nicht das sie eine hatte.Als wir dann dort waren hat man uns natürlich gefragt ob wir ein Testament oder ähnliches gefunden hätten und ob wir Sachen rausgeholt haben.Ein kurzes "Nein" und es war erledigt.Ich habe dann noch nachgefragt was mit den noch laufenden rechnungen ist und die Dame sagte zu mir das alles was Lastschrift ist noch von ihrem Konto abgeht und ich ansonsten die Leute auf sie verweisen soll.Da ich überall bescheid gesagt habe,zum teil auch mit Sterbeurkunde,kamen dann die Rechnungen zu mir.Habe dann dort nochmal angerufen oder hingeschrieben das man sich bitte an das Amtsgericht wenden möchte und hoffe nun das es damit erledigt ist.Auch die Wohnung ist von der Gesellschaft lehrgeräumt worden und Renoviert.Wir hatten damit nichts zu tun.
    Tut mir leid das es so lang geworden ist.Aber vielleicht hilft es ja dem einen oder andern besser zu entscheiden ob er das Erbe annimmt oder leiber ablehnt.So schwer es manchmal auch ist.Nicht alle Menschen können es Finanziell bewälltigen alles zu übernehmen.


    LG

  • meine mama ist voriges jahr im juli gestorben. wir hatten ihre wohnung vorher aufgelöst. ich hätte das erbe auch ausschlagen können, weil ich auch kein geld habe die schulden irgendwann zu bezahlen. aber ich hab das erbe trotzdem angenommen weil ich eben ihre persöhnlichen sachen und alles was ihr gehöhrt behalten wollte , es wäre für mich unerträglich gewesen von meiner mama nichts mehr zu haben. das war es mir wert. auch wenn ich mit meiner kleinen rente vieles abzahle und es kaum zum leben reicht. aber ich denke ich bin meiner mama das schuldig sie hat zu lebzeiten ihr letztes hemd für uns gegeben und das abzahlen ist irgendwann vorbei. und wenn meine mama viel geld besessen hätte würde ich das erbe auch nicht ausschlagen.

  • Ich hätte da auch mal eine Frage, und zwar, habe ich mich mit dem Thema auch schon geistig mal auseinnander gesetzt.
    Es geht mir auch um die Erb Ausschlagung, aber in meinen Fall, leben meine Eltern noch. Ich weiß, dass aber ein oder mehrere Testamente bestehen.
    Da ich mich mit meinen Eltern nicht so ganz zurecht komme und auch mit meinen Eltern eine schwierige Zeit durch habe.
    Und auch auf dem Weg bin den Kontakt abzubrechen. Es ist für mich ein guter weg dies zutun, ich werde meine Gründe dafür haben, Wo ihr jetzt sicherlich denkt Oh Wehhh, mach dies nicht, und sei froh das du sie noch hast, dies weiß ich, oder gehe davon aus.
    Auf Jeden Fall, habe ich nachgedacht und sollte es soweit sein, das der tag gekommen ist, das komplette erbe auszuschlagen weil ich nicht ein einzigen lumpigen Cent haben möchte mir geht es nicht um die Reichtümer oder materiellen werte, die Bilder die mir als andenken Erinnerung für mein Leben wichtig sind, besitze ich, wie Babyfotos, als meine Mam mit mir schwanger war... und Bilder von meinen Vater. mehr möchte ich auch nicht.
    Jetzt wollte ich mich mal hier informieren, wie das Eigendlich von statten geht, was rechte oder pflichten sind, was ich noch dazu sagen muss, ich habe noch eine jüngere Schwester.
    könnt ihr mir da ein paar fragen beantworten und mir einen kleinen Blick in die ganze Thematik geben?
    mit lieben und besten Dank im voraus Tushor

  • Huhu,


    ein Erbe schlägt man aus, indem man eine sog. Erbschaftsausschlagung beim Nachlassgericht (muss nicht das zuständige Nachlassgericht des Erblassers sein) oder beim Notar unterzeichnet. Diese Erbschaftsausschlagung muss innerhalb einer 6 Wochen-Frist, gerechnet ab dem "Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntis erlangt." Berufung meint hier die Berufung zum Erben ob gesetzlich (wenn kein Testament vorliegt) oder testamentarisch (wenn ein Testament vorliegt).


    Es ist strittig, "wann" genau der Zeitpunkt der 6 Wochen beginnt. IdR eigentlich mit der Mitteilung des Nachlassgerichts, das man Erbe wurde. Es gibt aber auch den Standpunkt, dass wenn z.B. der Ehemann stirbt für die Frau die Frist sofort beginnt. Ich empfehle meinen Mandanten daher (arbeite in einem Notariat), wenn sie wissen, dass man das Erbe nicht annehmen möchte, die Ausschlagung so bald wie möglich vorzunehmen, auch wenn noch keine Nachricht vom Nachlassgericht vorliegt, damit keine Zweifel bezüglich der Frist entstehen.


    Praktisch läuft das dann so ab, dass man mit den Daten des Erblasser und seinen eigenen Daten entweder beim Nachlassgericht oder Notar, die dann die entsprechende Erklärung vorbereiten, unterzeichnet. Anschliessend dann dafür Sorge tragen, dass die Ausschlagung innerhalb der 6 Wochen-Frist beim Nachlassgericht eingeht (ich empfehle immer Einschreiben + Rückschein). Wichtig ist der rechtzeitige Eingang beim zuständigen Nachlassgericht, nicht das Datum an dem die Ausschlagung erklärt wurde.


    Zu beachten sich noch folgendes: Schlägt man das Erbe aus und es sind Kinder vorhanden (auch welche die schon gezeugt aber noch nicht geboren sind) fällt diesen die Erbschaft zu. Ist dies nicht gewünscht müssen die Kinder auch das Erbe ausschlagen. Sind die Kinder noch minderjährig, so müssen die sorgeberechtigten Eltern (idR beide (!) die entsprechenden Erklärungen für das Kind abgeben. Ist immer wieder ein Thema bei getrennt lebenden Eltern.


    *winkt*

  • Hallo,


    ich habe das Erbe meines Mannes ausgeschlagen. Hab das alles auch in dieser 6-Wochen-Frist gemacht. Bei uns hier läuft das über das zuständige Notariat. Jetzt frage ich mich, was mache ich mit seiner Kleidung? Darf ich die überhaupt weggeben? Mir gehört sie ja eigentlich nicht. Und mir ist natürlich auch klar, dass jeder das Erbe ausschlagen wird.


    Wie verhalte ich mich richtig?


    LG cali